Rechtliches
Was darf, was darf nicht?
Alle unsere Minihäuser müssen genehmigt werden, wie jedes andere herkömmliche Bauobjekt, um auf Bauplätzen legal aufgestellt werden zu dürfen. Dies ist kein Problem, nachdem sie die erforderlichen gesetzlichen Regelungen und Normen, wie z.B. Dämmwerte, einhalten.
Ausgenommen von der Genehmigungspflicht ist das kleinste Modell (Modell 1) unter bestimmten Voraussetzungen: Bauobjekte mit einer Grundfläche von max. 14,99 m², einer Höhe von max. 2,8 m, Abstand zum Nachbarn und zu anderen Wohnräumlichkeiten von min. 4 m und Zugänglichkeit des Hauses von außen von min. 3 Seiten dürfen laut Tiroler Bauordnung auf Bauplätzen ohne rechtliche Genehmigung aufgestellt werden. Sie fallen dann in die Kategorie „Geräteschuppen/Holzschuppen“ und dergleichen. Allerdings dürfen solche Bauobjekte nicht offiziell bewohnt werden, wir können somit nur das leere Häuschen unseren Kunden anbieten und wie es im Endeffekt genutzt wird, bleibt den jeweiligen Menschen überlassen.
Eine weitere Ausnahme ist das Aufstellen der Minihäuser auf Campingplätzen. Hierbei gelten andere Bestimmungen und für diesen Zweck können wir die Häuschen wieder mit allen Einrichtungsgegenständen und Installationen anbieten. Hier gilt das Campinggesetz bzw. die Vorschriften des jeweiligen Campingplatzes.
Für die restlichen Modelle und Varianten unserer Minihäuser bei Aufstellung auf anderen Bauplätzen müssen folgende Vorschriften laut Tiroler Bauordnung und OIB eingehalten werden:
- Entsprechende Widmung des Bauplatzes
- Einhaltung des Bebauungsplanes bzw. der Grenzabstände
- Stellplatzverordnung der entsprechenden Gemeinde
Weitere Vorschriften, wie U-Werte, Energieanforderungen, Raumhöhen etc. werden bereits durch die Bauweise der Minihäuser erfüllt – müssen somit nicht vom Kunden extra berücksichtigt werden.