Vom Traum zum fertigen Häuschen
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Wo darf ich mein Tiny Tirol House hinstellen?
Baurechtlich gibt es für das Aufstelle und Bewohnen von Tiny Houses noch keine genauen, allgemein gültigen Regelungen. Zudem sind Bestimmungen in den Ländern (und auch Gemeinden) unterschiedlich. Unabhängig von bestehenden Widmungsvarianten, die zur Platzierung von Tiny Häusern bereits genutzt werden können (z.B. „Grünland-Kleingarten“, „Grünland Land- und Forstwirtschaft“. „Bauland-Wohngebiet“ o. Ä.), gibt es immer mehr Gemeinden und Städte, die Grundstücke explizit für die TinyHouse-Bebauung widmen.
Wir empfehlen, beim örtlichen Gemeindeamt nachzufragen und natürlich stehen auch wir für Fragen zur Verfügung.
Einen guten Anhaltspunkt, Hilfe und Übersicht für die rechtliche Lage bei der Stellplatzsuche gibt der folgende Artikel: https://livee-house.com/tiny-house-baugenehmigung/. Dieser ist zwar spezifisch für Deutschland, aber auch hilfreich für andere Länder.